Unsere Ziele:
Der BdV-Vogtland bekennt sich zur „Charta der deutschen Heimatvertriebenen“ vom 05.08.1950 und hat insbesondere die Aufgaben:
- sich für die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes, des Rechtes auf die angestammte Heimat, der allgemeinen Menschenrechte und für eine gerechte Ordnung zwischen den Staaten und Völkern Europas einzusetzen
- das heimatliche Kulturgut zu erhalten, zu pflegen und zu fördern sowie die Kenntnis von den Heimatgebieten zu vertiefen, zu verbreiten und der Jugend weiter zu vermitteln
- die Rechte der Mitglieder im Rahmen der Gesetze vor den Behörden zu vertreten, wenn dies die Mitgliederversammlung oder der Vorstand für notwendig erachtet
- ihre Forderungen gegenüber Regierung, gesetzgebenden Körperschaften und der Öffentlichkeit in allen Angelegenheiten zu vertreten, die mit dem Verlust der Heimat zusammenhängen
- für die Förderung von Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung ergeben
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
- Veranstaltungen der Vertriebenen und Interessenten mit fachkompetenten Gästen und Beratern zu allen satzungsgemäßen Zielen
- Vertretung der Mitglieder im Schriftverkehr zu Ämtern, Fachinstitutionen und Regierung
- Pflege des Kulturerbes der verschiedenen Landsmannschaften
- Pflege der Beziehungen zu den Heimatländern der Vertriebenen und der Beziehungen zu den jetzt dort lebenden Bürgern
Charta der deutschen Heimatvertriebenen
Die Charta der deutschen Heimatvertriebenen gilt als das Grundgesetz der deutschen Heimatvertriebenen. In ihrem Kern enthält sie einen Aufruf zum Verzicht auf Rache und Gewalt trotz des eigenen gerade erlittenen Unrechts und ein klares Bekenntnis zur Schaffung eines einigen Europas, zur Verständigung zwischen den Staaten, den Völkern und Volksgruppen.
 Charta der deutschen Heimatvertriebenen |